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Wirkprinzipien der geplanten Obsoleszenz

Die willkürliche Lebensdauerbegrenzung von Produkten ist keine neue Idee, war aber noch nie so verführerisch wie für Hersteller von Digitalgeräten. Eine Absicht ist zumeist nur schwer nachzuweisen – dennoch sind Verbraucher nicht völlig hilflos.

Es ist ein Paradoxon: Findet man beispielsweise in Marokko noch auf jedem Wochenmarkt mindestens einen Kesselflicker, der Beschädigungen an Kochtöpfen repariert, die häufig über Generationen hinweg in Gebrauch sind, erhalten Bürger in Europa auch schon mal staatliche Anreize in Höhe von mehreren Tausend Euro, wenn sie ältere (aber noch vollkommen intakte) Fahrzeuge verschrotten lassen und über anschließende Auto-Neukäufe die Ökonomie ankurbeln. Eine auf Konsum und Gewinnstreben ausgerichtete Wirtschaftsordnung kennt aber auch subtilere Mittel, um Produktionskreisläufe aufrechtzuerhalten – etwa, indem Waren so gefertigt werden, dass sie aufgrund von vorsätzlich integrierten Schwachstellen nur eine bestimmte Zeit halten und Reparaturen mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden sind.

Bekannt ist die Strategie der künstlichen Veralterung von Produkten (die sogenannte „geplante Obsoleszenz“, die sich in zahlreichen Facetten manifestieren kann, wie das nachfolgende Interview zeigt) schon mehrere Jahrzehnte. Als ihr Erfinder gilt Alfred P. Sloan, der als Präsident von General Motors in den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts jährliche Veränderungen bei Automobilen einführte. Auf diese Weise sollten Kunden zum Kauf neuer Modelle animiert werden, auch wenn ihre alten Fahrzeuge noch gut funktionierten. Der Plan ging auf: Rasch war der Konkurrent Ford, der mit seinem robusten und preiswerten Model T überhaupt erst den Massenmarkt für Autos geschaffen hatte, abgehängt. Im Jahr 1941 konnte Sloan zufrieden feststellen, dass die äußere Erscheinung des Fahrzeugs zum vielleicht entscheidenden Verkaufsfaktor geworden war – „weil ohnehin jeder weiß, dass das Auto fährt“.

Bei den Automobilen ging es zunächst noch um sichtbare Veränderungen, die ältere Modelle obsolet machen sollten. Zugleich entwickelte sich aber auch eine tückischere Form der geplanten Obsoleszenz, die den Kunden verborgen blieb. So verständigten sich im Jahr 1924 international führende Hersteller von Glühbirnen darauf, die Lebensdauer ihrer Produkte auf 1000 Stunden zu begrenzen. Für Firmen, die sich nicht an die Absprache hielten, wurden Geldstrafen festgelegt. Anfang der 1940er-Jahre flog das Kartell auf, die künstliche Begrenzung der Lebensdauer von Glühbirnen wurde verboten. Diese brannten aber auch anschließend nicht mehr länger als 1000 Stunden.

Digitalgeräte bieten den Umsetzern von geplanter Obsoleszenz heute ganz neue Möglichkeiten – denn nirgendwo lassen sich vorsätzlich integrierte Lebenszeitbegrenzer so leicht verstecken wie in Geräten, die programmiert werden müssen. Ein klassisches Beispiel ist der Tintenstrahldrucker eines japanischen Herstellers, bei dem ein verborgenes Programmmodul die Druckvorgänge zählt und nach Erreichen des vorgegebenen Limits einen Stopp-Befehl sendet. Wie viele bewusst integrierte Schwachstellen in heutigen Digitalgeräten verborgen sind, weiß niemand. Auf Internetseiten wie www.murks-nein-danke.de können zumindest Verdachtsfälle gemeldet werden. Eine Absicht ist im Einzelfall aber schwer nachzuweisen, ein juristisches Vorgehen gegen geplante Obsoleszenz kommt daher zumeist nicht in Frage. Tatenlos müssen die Nutzer deswegen aber nicht bleiben. Wir haben mit dem Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Niko Paech darüber gesprochen, wie geplante Obsoleszenz aus wirtschaftsethischer Sicht zu bewerten ist und wie Konsumenten damit umgehen können. (pmz)

Den vollständigen Artikel finden Sie in c't 15/2012.



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