Als der Journalist Maciej Zaremba im August dieses Jahres in der Stockholmer Tageszeitung Dagens Nyheter eine Artikelserie über Zwangssterilisationen in Schweden veröffentlichte, brachte er für Medizin- und Sozialhistoriker wenig Neues. Trotzdem erregte die Erinnerung an eine längst überwunden geglaubte Zeit "rassenhygienischer" Verirrungen weit über Skandinavien hinaus großes Aufsehen: Wie konnte es angehen, daß ausgerechnet Schweden, das Musterland öffentlicher Fürsorge, offensichtlich früher Exekutant rassenhygienischer Vorstellungen war?
Zwischen 1935 und 1976 wurden in Schweden rund 62 000 Menschen zwangsweise sterilisiert, darunter auch - unter zehn Prozent - Männer. Die Indikation reichte von "Alkoholismus" bis "Mischling", die Begründung der Debilität - formale Grundlage einer erzwungenen Sterilisation - von "verwirrt" und "dämlich" bis "religiös verwirrt".
Die jüngste Diskussion in Schweden macht vor allem an der Tatsache fest, daß dieses dunkle Kapitel der staatlich verordneten Eugenik in eine Zeit fällt, in der das Königreich ununterbrochen von Sozialdemokraten regiert wurde. Bereits in den zwanziger Jahren hatten führende schwedische Sozialdemokraten unter Hjalmar Branting begonnen, über eine rassische Perfektion der Bevölkerung nachzudenken. Auf ihre Initiative hin beschloß der Reichstag in Stockholm 1921 die Einrichtung des weltweit ersten rassenbiologischen Institutes an der Universität Uppsala. 1922 legte die schwedische Sozialdemokratie einen Gesetzentwurf vor, der zur Abwehr "rassenhygienischer Gefahren" die Sterilisation geistig Behinderter vorsah. Die Gefahr wurde dabei darin gesehen, daß "sich die Schwachsinnigen fortpflanzten". Die Nobelpreisträger Alva und Gunnar Myrdal forderten ein schonungsloses Sterilisationsprogramm, um "hochgradig lebensuntaugliche Individuen auszusondern". Entsprechende Gesetze wurden dann, nach deutschem Vorbild, 1934 und 1941 verabschiedet mit dem Ergebnis, daß Schweden 1946 bei der Zwangssterilisation weltweit führend war.
Dabei wurde jedoch nicht nur geistig Behinderten die biologische Möglichkeit genommen, eigene Kinder zu bekommen. Objekte der Gesetze waren vielmehr "Gemischtrassige, alleinstehende Mütter (mit unstetem Lebenswandel), Arbeitslose, Zigeuner und sonstige Andersartige". Beurteilungsgrundlage der Rassenhygiene waren dabei die Schautafeln "rein schwedischer Rasse", die das Institut für Rassische Biologie in Uppsala 1922 für verbindlich erklärt hatte.
Anleihen bei
deutschen Genossen
Schwedische Sozialdemokraten machten dabei willkommene Anleihen bei ihren deutschen Genossen. Die Internationale Gesellschaft für Rassenhygiene in Berlin hatte viele schwedische Mitarbeiter, die Universität Uppsala zahlreiche deutsche Gastreferenten. Selbst der SPD-Reichstagsabgeordnete Alfred Grotjahn kämpfte bis zu seinem Tod (1931) für die zwangsweise Sterilisation und Heimeinweisung von "Lumpenproletariern und Asozialen". Auch die UdSSR verfolgte rassenbiologische Ziele.
Dabei schien die Vermeidung von Nachwuchs der "Erbgutbelasteten" mit der Schaffung und Erhaltung des Folkehjem Sverige, des "Volksheim Schweden", konform zu sein: Künftige Sozialausgaben sollten schon im Vorfeld verhindert werden. Heute schämen sich führende schwedische Sozialdemokraten stellvertretend öffentlich für ihre Parteigeschichte. Der frühere Staatsminister Ingvar Carlsson hat im Fernsehen um Entschuldigung gebeten. Die heutige Sozialministerin Margot Wallström hat angekündigt, daß eine unabhängige Expertenkommission diesen Teil der schwedischen Sozialgeschichte aufklären soll. 1976 wurde das Sterilisationsgesetz aufgehoben. !
Dabei tat man im Schweden der zwanziger Jahre nur, was in der Gesellschaft vieler westlicher Staaten üblich war. So hat Dänemark die Zwangssterilisation als rassenhygienische Maßnahme bereits 1929, vier Jahre vor dem Deutschen Reich, gesetzlich eingeführt. Seitdem wurden mehr als 10 000 Däninnen und einige Dänen sterilisiert, darunter 5 000 bis 7 000 zwangsweise. Erst 1967 wurde diese Praxis, wieder durch Gesetz, beendet.
Auch in Dänemark galt die Unfruchtbarmachung von geistig und körperlich Behinderten als naheliegende Lösung großer sozialer Probleme. Unter Leitung des Sozialdemokraten K. K. Steincke wurde bis 1938 ein ganzer Gesetzeskomplex für diese Maßnahmen verabschiedet. Die Regel war, daß heranwachsende Behinderte vor ihrer Entlassung aus einem Heim sterilisiert wurden. Ähnlich war es in Finnland, wo zwischen 1935 und 1979 rund 11 000 Frauen und Mädchen sowie einige Männer zwangsweise sterilisiert wurden. Welche Kriterien die Gutachter und Mediziner bei der Beurteilung der Notwendigkeit eines solchen Eingriffs anlegten, ist bis heute nicht wissenschaftlich untersucht.
Die Ideologie der Eugenik ist jedoch alt und weitverbreitet. Bereits der griechische Philosoph Platon (428 bis 347 v. Chr.) wollte die Qualität der Bevölkerung verbessern. Anfang des 19. Jahrhunderts wurden diese Vorstellungen besonders in Großbritannien, in den USA und in Deutschland aufgegriffen - alles Länder, deren Meinungsführer von der überragenden Bedeutung der weißen Rasse überzeugt waren.
Francis Galton (1822 bis 1911), ein Cousin von Charles Darwin, hatte, an dessen These angelehnt, die Theorie aufgestellt, daß Menschen gezüchtet werden sollten, um Schwache auszumerzen und die Vermehrung der Überlegenen zu fördern. In Großbritannien wurde dies zur gesellschaftlichen Frage, als im Gefolge der Burenkriege diskutiert wurde, ob die Probleme des British Empire nicht auf einer Degeneration der britischen Rasse beruhten. Als Konsequenz wurden im Zweiten Weltkrieg Nicht-Briten im Kampf "verheizt" und noch in den fünfziger Jahren Kinder von der britischen Kinderfürsorge - Waisen oder Kinder armer Eltern - als Hilfsarbeiter nach Australien verfrachtet.
In den Vereinigten Staaten von Amerika führten die Darwinschen und Galtonschen Theorien zwischen 1911 und 1930 in 24 Bundesstaaten zu Gesetzen, die es erlaubten, Kriminelle, geistig Behinderte und Kranke zu sterilisieren. Auch wurden Eheschließungen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Rassen gesetzlich verboten. 1924 schränkte der Johnson Act die Einwanderung aus Ost- und Südeuropa stark ein, weil Menschen dieser Regionen "das amerikanische Blut vergiften".
In Deutschland wurde auf Initiative der NSDAP am 14. Juli 1933 das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet, das die Zwangssterilisation von Personen anordnete, auf die eine dieser Diagnosen zutraf: Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Irresein, Epilepsie, Veitstanz, erbliche Blindheit und Taubheit, schwere erbliche Mißbildungen, schwerer Alkoholismus. Über die Zwangssterilisation entschieden Erbgesundheitsgerichte; die Berufung war formal möglich. Das Gesetz erschien dem Alliierten Kontrollrat nach der Kapitulation so wenig nationalsozialistisch, daß es nicht aufgehoben, sondern nur dispensiert wurde. Erst 1968 wurde es von der Bundesrepublik Deutschland für ungültig erklärt.
Nach den geltenden Gesetzen kann heute ein geistig oder körperlich Behinderter in Dänemark nur auf eigenen oder auf Antrag seines Vormundes und nur bis zum Alter von 25 Jahren sterilisiert werden. 1996 wurde ein solcher Antrag 75mal bewilligt und elfmal abgelehnt. Alle Anträge werden von zwei voneinander unabhängigen Kommissionen und einem Facharzt bearbeitet. Ähnlich ist die Situation in den übrigen nordischen Ländern.
Nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) muß ein Mensch sein Einverständnis zur Sterilisation und zu deren dauerhaftem Charakter erklären. Die Person muß über Alternativen so informiert werden, daß die Entscheidung freiwillig ist. Der Mediziner, der den Eingriff vornimmt, muß davon überzeugt sein, daß sein Patient die Konsequenzen verstanden hat. In den westlichen Ländern gelten etwa drei Prozent der Bevölkerung als geistesschwach, wenn ältere Menschen mit Morbus Alzheimer mitgezählt werden.
Inzwischen wird, als Folge der schwedischen "Enthüllungen", in Skandinavien in der Öffentlichkeit diskutiert, inwieweit die immer früher einsetzende Ungeborenendiagnostik und eugenische Beratung mit dem Ziel, optimierte Kinder ohne körperliche Gebrechen und mit dem "richtigen" Geschlecht zu bekommen, die Nachfolge der rassenhygienisch begründeten Sterilisation angetreten haben.
Ernstwalter Clees
Svelmø, Aastrup
Østergyden 49
DK-5600 Faaborg, Dänemark